Lagereinrichtung und Regale sind Arbeitsmittel (gem. §10 BetrSichV). Dies bedeutet für den Arbeitgeber, dass im Abstand von nicht mehr als 12 Monaten die Regalanlagen durch eine befähigte und fachkundige Person geprüft werden müssen (Grundlage DIN EN 15635). Dadurch werden Risiken frühzeitig erkannt und Unfälle sowie Folgekosten vermieden.
Ob Ihre Regalanlagen der Prüfpflicht unterliegen, ergibt sich aus der Risikoanalyse. In der Regel ist dies bei allen gewerblich eingesetzten Regalen der Fall.
Bei der Regalinspektion führt unser speziell ausgebildeter Regalprüfer Sichtkontrollen durch und stellt fest, ob die Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und die Beladung den Vorschriften entsprechen. Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert und mit dem Verantwortlichen besprochen. Um unser Angbot abzurunden, können wir für Sie gerne die Instandsetzung durchführen. Bei Fragen unterstützen Sie unsere Experten für die Regalprüfung gerne.
Folgende Angaben unterliegen der Prüfpflicht:
DIN EN 131 / DIN EN 14183
Das Unternehmen ist nach §3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung dazu verpflichtet, eine regelmäßige Überprüfung von Leitern und Tritten zu gewährleisten.
Unsere speziell ausgebildeten Mitarbeiter führen bei Ihnen vor Ort die notwendigen Sicht- und Funktionsprüfungen nach der vorgeschriebenen DIN-Norm durch. Dabei achten sie vor allem auf:
Mit unserem Service ist eine sichere Prüfung in höchster Qualität garantiert. Sie erhalten einen Prüfbericht und eine Auflistung der zu behebenden Mängel.
Regalprüfung sowie Leitern & Tritte